FAQs

Fragen und Antworten zu KFZ-Unfallgutachten und KFZ-Wertgutachten

Was sollte ich zuerst tun nach einem Unfall?

Es ist sinnvoll, die Polizei zu kontaktieren, die Unfallstelle und die Beschädigungen zu fotografieren und die Daten des Unfallgegners (Name, Anschrift und Kennzeichen) zu notieren. Falls Zeugen vorhanden sind, deren Personalien ebenfalls aufnehmen.
Bei Bagatellschäden kann die Einschaltung der Polizei gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Wann ist ein Kfz-Gutachten sinnvoll?

Nach einem unverschuldeten Unfall lohnt sich fast immer die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen. Ein Gutachten ist umfangreicher als ein reiner Kostenvoranschlag und berücksichtigt Merkmale wie merkantile Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung, die je nach Fahrzeug erheblich sein können.
Auch bei Bagatellschäden kann es sinnvoll sein, den Gutachter zu kontaktieren oder ihm Fotos zu schicken, um festzustellen, ob tatsächlich nur ein geringer Schaden vorliegt oder ob eine größere Reparatur droht.
Zu den typischen Aufgaben eines Kfz-Sachverständigen gehören neben Schadensgutachten auch Oldtimerwertgutachten, Wertgutachten und Leasinggutachten. Letztere sind oft Selbstzahler-Leistungen und sollten entsprechend berücksichtigt werden.

Wer trägt die Kosten für die Erstellung eines Unfall- bzw. Schadensgutachtens?

Die Kosten für einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen trägt bei unverschuldten Unfällen die Versicherung des Verursachers.

Wo wird mein Fahrzeug nach dem Unfall repariert?

In einem Haftpflichtschadensfall können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, wo Sie es für richtig halten.
Natürlich können Sie Ihr Fahrzeug auch in Eigenregie reparieren. Allerdings muss das Fahrzeug nach der Eigenreparatur in einem verkehrssicheren Zustand sein, bevor Sie es wieder im öffentlichen Verkehr nutzen.

Die Schuldfrage ist noch offen – was jetzt?

Auch wenn die Schuldfrage noch unklar ist, kann der Geschädigte sein Unfallfahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen seiner Wahl begutachten lassen. Zunächst sollte jedoch mit dem Gutachter geklärt werden, wie sein Honorar aussieht.
Wie sich der Gutachter bei Teilschuld verhält oder wenn der Geschädigte als Unfallverursacher gilt: Bei einer Teilschuld des Geschädigten wird die Schadenssumme sowie das Gutachterhonorar anteilig erstattet. Beispiel: Trägt der Geschädigte 50% der Schuld, erhält er 50% der Schadenssumme und 50% des Gutachterhonorars von der gegnerischen Versicherung.
Solche Fälle können zu Streitigkeiten zwischen Gutachter und Geschädigtem führen. In meinen Fällen erstattet der Auftragnehmer bei Teilschuld oder wenn die gegnerische Versicherung das Honorar ablehnt, keinesfalls zusätzliche Kosten dem Kunden und verzichtet gegebenenfalls auf sein Honorar.

 
Kontakt

Torsten Schölch
KFZ-Sachverständiger, KFZ-Wertgutachter, Karosserie- und Fahrzeugbautechniker

Telefonisch
0176 / 271 726 50

Oder schreiben Sie mir
schoelch-t@t-online.de

Schölch KFZ-Sachverständigen-Büro
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